Freitag, 24. Oktober 2014

Gesundheitsgefahr durch belastete Baumaterialien

Ob beruflich oder privat – die meiste Zeit des Tages hält sich der Mensch in geschlossenen Räumen auf. Gegen schlechte Luft von außen kann der Hausbesitzer wenig ausrichten. Giftige Ausdünstungen durch das Gebäude selbst lassen sich jedoch durch die Verwendung schadstoffarmer Materialien beim Bauen oder Renovieren verhindern. Viele schädliche Baustoffe mit Asbest, PCB oder PAK waren früher üblich und erlaubt. Besonders weit verbreitet: künstliche Mineralfaserprodukte wie Glas-, Stein- oder Schlackenwollen für die Gebäudedämmung. Wurden diese Dämmstoffe nach dem Jahr 2000 eingebaut, können sie als nicht krebserzeugend bewertet werden. Insbesondere Produkte, die vor 1996 eingebaut wurden, stehen aber im Verdacht, krebserzeugend zu sein. Trotzdem besteht keine Notwendigkeit, die Dämmung auf jeden Fall auszutauschen. „Sofern das Material einwandfrei verbaut wurde und dicht vom Innenraum getrennt ist, gibt es keinen Handlungsbedarf“, sagt Dr. Walter Dormagen, Schadstoff-Experte von TÜV Rheinland.

„Lösemittelarm“ wenig aussagekräftig

Auch viele der heute eingesetzten Bauprodukte geben Schadstoffe in die Raumluft ab. Farben, Lacke und Kleber enthalten beispielsweise Lösemittel, Weichmacher oder Biozide. „Lösemittelarm oder -frei“ bedeutet nicht unbedingt, dass das Produkt schadstoffarm ist. Denn zugesetzte organische Flüssigkeiten, die nicht zu den Lösemitteln zählen, können die Raumluft ebenso belasten, teilweise sogar über einen längeren Zeitraum als herkömmliche Lösemittel. Auch als „ökologisch“ deklarierte Produkte eignen sich nicht zwangsläufig für schadstoffarmes Bauen. „Viele dieser Stoffe enthalten geruchsintensive Terpengemische als natürliche organische Lösemittel“, erklärt Dr. Walter Dormagen. „Diese können die Haut und Schleimhäute reizen sowie allergische Reaktionen auslösen.“

Aktuelle Liste unbedenklicher Baustoffe

Unabhängige Prüfzeichen wie der „Blaue Engel“ kennzeichnen sichere Baustoffe. Auch TÜV Rheinland vergibt Prüfzeichen für schadstoffarme Produkte und Gebäude. Zudem verfügt der Prüfdienstleister über eine regelmäßig aktualisierte Baustoffliste mit mehr als 600 unbedenklichen Produkten. Diese Liste ist insbesondere für Handwerksbetriebe und Bauunternehmen relevant und kann für 40 Euro bei TÜV Rheinland bestellt werden: Einfach das Stichwort Baustoffliste auf der Internetseite des Prüfdienstleisters unter www.tuv.com eingeben und dort bestellen.

Wer schadstoffarm bauen lassen möchte, entscheidet sich a
m besten für ein Unternehmen, das bereits einschlägige Bauprojekte vorweisen kann. Bei Fertighäusern, bei Modulbauten und auch bei konventionell errichteten Gebäuden bescheinigt das TÜV Rheinland-Label „Schadstoffgeprüft“, dass beim Errichten der Gebäude der Weg schadstoffarmen Bauens gewählt wurde.

Quelle/Text/Redaktion: www.tuv.com