Mittwoch, 28. November 2012

Herbstzeit ist Wildzeit - auch auf den Straßen

Plötzlicher Wildwechsel zählt zu den häufigsten Unfallursachen außerhalb von Ortschaften. Gerade im Herbst - bei eingeschränkten Lichtverhältnissen - sollten Autofahrer auch an Stellen, die nicht mit dem Warnschild "Wildwechsel" gekennzeichnet sind, auf Rehe, Hirsche, Wildschweine und Hasen achten. Die Brunftzeit beim Rotwild sowie die Suche nach Futter und Unterschlupf für den Winter sorgen für vermehrte Tierbewegungen.  
Deshalb ist nicht nur in Gebieten, in denen mit Wildwechsel zu rechnen ist, erhöhte Aufmerksamkeit gefordert.
  
  
Für alle Verkehrsteilnehmer gilt: Mit angepasster Geschwindigkeit, vorausschauend und vorsichtig fahren sowie immer ausreichend Abstand zum Vordermann halten. Taucht ein Reh am Straßenrand auf, sofort das Tempo reduzieren, denn ein Wildtier kommt meist nicht allein. Außerdem sollten Autofahrer wissen, dass Wild nicht immer auf dem kürzesten Weg flüchtet, sondern oft vor dem Fahrzeug her.  
Stehen Tiere auf der Straße und herrscht kein Verkehr, dann bremsen, hupen und gegebenenfalls abblenden, damit das Wild einen Fluchtweg findet.   
  
Selbst Wildunfälle mit kleinerem Rehwild können für Fahrzeuginsassen schlimme Folgen haben - einfach deshalb, weil das plötzlich auf der Fahrbahn auftauchende Tier den Fahrer zu einer spontanen Ausweichreaktion verleiten kann. Damit verbunden ist das zwangsläufige Risiko, dass das Fahrzeug in den Gegenverkehr gerät oder ins Schleudern kommt. Dies ist besonders folgenreich bei Modellen ohne elektronische Fahrstabilitäts-Regelungen (ESP). Deshalb, auch wenn die Tierliebe dagegen spricht: Die Eigensicherung funktioniert nur, wenn man die Fahrspur beibehält und voll auf die Bremse tritt.   
  
Kommt es dennoch zu einem Wildunfall, müssen der Warnblinker eingeschaltet, die Polizei verständigt, das Warndreieck aufgestellt und gegebenenfalls Verletzte versorgt werden. Die Polizei informiert den Revierinhaber, der das getötete oder verletzte Tier von der Straße nimmt und eine Unfallbescheinigung für die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung ausstellt. Angefahrene Tiere sollten nach einem Unfall auf keinen Fall berührt werden, sie könnten auskeilen oder mit Tollwut infiziert sein. Getötetes Wild mitzunehmen ist strafbar und wird als Wilderei mit Geld- oder Haftstrafe bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet.