Plötzlicher Wildwechsel zählt zu den häufigsten Unfallursachen außerhalb
von Ortschaften. Gerade im Herbst - bei eingeschränkten
Lichtverhältnissen - sollten Autofahrer auch an Stellen, die nicht mit
dem Warnschild "Wildwechsel" gekennzeichnet sind, auf Rehe, Hirsche,
Wildschweine und Hasen achten. Die Brunftzeit beim Rotwild sowie die
Suche nach Futter und Unterschlupf für den Winter sorgen für vermehrte
Tierbewegungen.
Deshalb ist nicht nur in Gebieten, in denen mit Wildwechsel zu rechnen ist, erhöhte Aufmerksamkeit gefordert.
Für
alle Verkehrsteilnehmer gilt: Mit angepasster Geschwindigkeit,
vorausschauend und vorsichtig fahren sowie immer ausreichend Abstand zum
Vordermann halten. Taucht ein Reh am Straßenrand auf, sofort das Tempo
reduzieren, denn ein Wildtier kommt meist nicht allein. Außerdem sollten
Autofahrer wissen, dass Wild nicht immer auf dem kürzesten Weg
flüchtet, sondern oft vor dem Fahrzeug her.
Stehen Tiere auf der
Straße und herrscht kein Verkehr, dann bremsen, hupen und gegebenenfalls
abblenden, damit das Wild einen Fluchtweg findet.
Selbst
Wildunfälle mit kleinerem Rehwild können für Fahrzeuginsassen schlimme
Folgen haben - einfach deshalb, weil das plötzlich auf der Fahrbahn
auftauchende Tier den Fahrer zu einer spontanen Ausweichreaktion
verleiten kann. Damit verbunden ist das zwangsläufige Risiko, dass das
Fahrzeug in den Gegenverkehr gerät oder ins Schleudern kommt. Dies ist
besonders folgenreich bei Modellen ohne elektronische
Fahrstabilitäts-Regelungen (ESP). Deshalb, auch wenn die Tierliebe
dagegen spricht: Die Eigensicherung funktioniert nur, wenn man die
Fahrspur beibehält und voll auf die Bremse tritt.
Kommt es
dennoch zu einem Wildunfall, müssen der Warnblinker eingeschaltet, die
Polizei verständigt, das Warndreieck aufgestellt und gegebenenfalls
Verletzte versorgt werden. Die Polizei informiert den Revierinhaber, der
das getötete oder verletzte Tier von der Straße nimmt und eine
Unfallbescheinigung für die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung
ausstellt. Angefahrene Tiere sollten nach einem Unfall auf keinen Fall
berührt werden, sie könnten auskeilen oder mit Tollwut infiziert sein.
Getötetes Wild mitzunehmen ist strafbar und wird als Wilderei mit Geld-
oder Haftstrafe bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet.