Generell sollten die Pflanzen so spät wie möglich
hereingeholt werden, da die Triebe so besser ausreifen. Außerdem sind die
Klimabedingungen in den meisten Winterquartieren für die Pflanzen nicht
optimal. Ihr Aufenthalt dort sollte so kurz wie möglich sein. Fuchsien,
Geranien, Knollenbegonien, Schönmalven, Trompetenbaum und alle Zitrus-Arten
müssen schon bei Temperaturen von weniger als zehn Grad geschützt werden.
Ebenso die Gardenie, der Roseneibisch und die Zierbanane. Im Gegensatz hierzu
halten Oleander, Feige und Granatapfel auch kurzzeitig Temperaturen von bis zu
minus fünf Grad Celsius aus. Niedrige Temperaturen vertragen auch Lorbeer und
Rosmarin. Bambus und Buchsbaum können den Winter über draußen bleiben. Die
Pflanzen sollten vor dem Winterquartier nicht mehr gedüngt werden, da sie dann
in die Ruhephase übergehen und die Triebe gut ausreifen können.
Pflanzen, die überwintert werden sollen, müssen kräftig und
gesund sein. Aus Platzgründen ist insbesondere bei größeren Kübelpflanzen schon
beim Einräumen ein Rückschnitt empfehlenswert. Auf jeden Fall müssen alle
welken, fauligen oder kränklich aussehenden Pflanzenteile entfernt werden.
Vor dem Einzug ins Winterquartier sollten die Pflanzen auf
Schädlingsbefall untersucht werden. Rapsöle sind gut wirksam gegen Woll- und
Schmierläuse. Im oft zu warmen und trockenen Winterquartier haben auch
Spinnmilben leichtes Spiel. Ein geeignetes Präparat dagegen ist im Fachhandel
erhältlich. Kombistäbchen mit Pflanzenschutzmitteln und Dünger für den Boden
sind zu dieser Jahreszeit ungeeignet, da die Nährstoffe über das Gießwasser
gelöst von den Pflanzen aufgenommen würden. Optimal stehen die meisten Pflanzen
hell und gut geschützt bei Temperaturen um fünf bis sechs Grad Celsius. Im
Winter sollte man nur soviel gießen, dass sie nicht vertrocknen. Staunässe,
hohe Luftfeuchtigkeit und Zugluft sind zu vermeiden.
Für Hobbygärtner hält die Landwirtschaftskammer eine
Broschüre mit Tipps zur Pflege, Überwinterung und zum Pflanzenschutz von
Kübelpflanzen bereit. Sie kann im Internet unter www.landwirtschaftskammer.de
in der Rubrik Broschüren heruntergeladen werden.
Quelle: www.lwk.nrw.de