Autofahrer können in vielen Fällen auch im Dezember noch ihre
Kfz-Versicherung wechseln – und dabei Geld sparen. Grund: In der
Kfz-Versicherungsbranche wurden auf breiter Front die Preise angehoben.
Und laut ADAC steht jedem Autofahrer eine außerordentliche Kündigung
nach dem 30. November zu, wenn sich die Prämie erhöht hat, ohne dass ein
Schadenfall hierfür die Ursache ist.
Wer eine Erhöhungsmitteilung erhält, hat als Versicherter einen
zusätzlichen Monat Zeit, um sich einen billigeren oder
leistungsstärkeren Anbieter zu suchen. Der ADAC weist darauf hin, dass
die Beitragssteigerungen in den Mitteilungen oft nicht auf den ersten
Blick zu erkennen sind, weil die Erhöhungen von einer besseren
Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt werden. Ein
Sonderkündigungsrecht besteht laut Automobilclub auch, wenn die
Versicherung „nur“ durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen
teurer geworden ist – deshalb sollten Autofahrer genau hinschauen.
Wichtig ist, so der ADAC, dass der Kunde in der schriftlichen Kündigung
klar Bezug nimmt auf die Beitragserhöhung, ansonsten kann die Kündigung
abgelehnt werden. Jederzeit kündigen können Autofahrer ihre
Kfz-Versicherung dagegen nach einem Schadenfall. Die Kündigung sollte
der Versicherungsnehmer generell per Einschreiben/Rückschein abschicken.
Kauft er ein neues Auto, kann er dieses ebenfalls bei einem anderen
Anbieter versichern.
Beim Wechsel des Versicherers sollten Verbraucher nicht nur auf einen
günstigen Beitrag achten, sondern auch die Versicherungsleistungen
vergleichen. Sonderrabatte muss der neue Versicherer nicht
berücksichtigen. Möglicherweise hat auch der aktuelle Versicherer
inzwischen einen neuen Tarif, der günstiger ist als der bestehende.
Die Möglichkeit der Sonderkündigung verschiebt sich bei Verträgen, bei
denen das Versicherungsjahr nicht am 31. Dezember, sondern zu einem
anderen Termin endet.