Der Weihnachts-Countdown läuft. Ganz oben auf den Einkaufslisten steht
auch der Weihnachtsbaum. Ist die grüne Pracht erst einmal ausgewählt,
sollte sie natürlich auch sicher mit dem Auto nach Hause transportiert
werden. Dazu einige Tipps des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt:
Egal,
ob der Baum auf dem Fahrzeugdach oder im Wageninneren befördert wird,
er darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Beim Transport auf
dem Dach ist es wichtig, dass die Spitze des Baumes nach hinten zeigt.
So kann der Fahrtwind die Äste nicht beschädigen. Er darf weder seitlich
noch vorne über das Fahrzeug hinaus stehen. Ragt er mehr als einen
Meter über das Heck hinaus, muss er am Ende mit einer hellroten Fahne
(30 mal 30 cm) gekennzeichnet werden. Beim Verzurren mit dem
Gepäckträger sind die Spanngurte nicht um die Äste, sondern direkt um
den Stamm zu schlingen und gut festzuziehen. Gummiexpander eignen sich
nicht zum Sichern. Bei großen Bäumen muss auf die zulässige Dachlast und
die Belastungsgrenze des Trägersystems geachtet werden. Dazu geben die
Bedienungsanleitungen des Fahrzeugs und des Dachge-päckträgers Auskunft.
Keine Sichtbehinderung
Wird ein Baum im
Fahrzeuginnenraum befördert, so muss dieser ebenfalls gut gesichert
werden. Die Sicht des Fahrers nach rechts und links darf nicht
eingeschränkt sein. Frisch geschlagene Nadelbäume verlieren Baumharz.
Deshalb empfehlen die ADAC-Experten, den Innenraum vor dem Beladen mit
Plastikfolie auszulegen. Lässt sich die Heckklappe nicht mehr
vollständig schließen, muss sie mit Spanngurten fixiert werden, sie kann
sonst beschädigt werden. Vor-sicht: Bei geöffneter Heckklappe können
auch Abgase ins Fahrzeug-innere gelangen, deshalb sollte ein Fenster
einen Spalt geöffnet werden. Keinesfalls dürfen Kennzeichen,
Beleuchtungseinrichtungen und Blinker verdeckt sein.
Lichterketten gehören nicht ins Auto
Der
ADAC weist auch darauf hin, dass beleuchteter Weihnachtsschmuck im oder
am Wagen untersagt ist. Der Weihnachtsbaum auf dem Armaturenbrett oder
die Lichterkette auf der Hutablage können ein Bußgeld von 20 Euro nach
sich ziehen. Das Licht dieser Dekorati-onsartikel beeinträchtigt die
Sicht und damit die Verkehrssicherheit.