Mit der Neufassung der Bußgeldverordnung werden ab dem 1.April
2013 nicht nur überschrittene Parkzeiten um fünf Euro teurer, sondern
auch Verstöße von Fahrradfahrern. Diese Erhöhung um fünf bis zehn Euro
betrifft nach Informationen des ADAC Radverkehrsverstöße im
Verwarnungsgeldbereich, also bis maximal 35 Euro. Wer ab April
beispielsweise einen gekennzeichneten Radweg nicht benutzt, muss dann
statt mit 15 mit 20 Euro Bußgeld rechnen. Im Punktebereich ist keine
Erhöhung vorgesehen. Wer als Radfahrer eine rote Ampel missachtet, muss
mit mindestens 45 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Doch nicht nur Radler müssen tiefer in die Tasche greifen, auch
Falschparkern etwa auf Radwegen drohen jeweils fünf Euro mehr.
Diese
Maßnahmen sollen das Verkehrssicherheitsprogramm des
Verkehrsministeriums unterstützen und die Sicherheit im Radverkehr
verbessern. Nach Ansicht des ADAC haben die Anhebungen der Sanktionen im
Bagatellbereich allenfalls symbolischen Charakter, denn
Verwarnungsgelder allein schrecken nicht wirksam ab. Um die
Verkehrsmoral der Radfahrer zu verbessern, sind vor allem vermehrte
Kontrollen nötig.
Der aktuelle Bußgeldkatalog
ist ab 1. April 2013 zum Preis von 6,99 Euro im Buchhandel, den ADAC
Geschäftsstellen sowie im Internet unter www.adac-shop.de oder unter der Bestellhotline 0180 5/10 11 12 (14 ct/min aus dem Festnetz, mobil max. 42 ct/min) erhältlich.