Auch in diesem Jahr werden wieder zahlreiche Osterfeuer entfacht. Oftmals
wird das Holz hierfür schon im Herbst zusammengetragen. Die Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass solche Holzhaufen und Strauchgut
zahlreichen Tierarten, wie Vögeln und Kleinsäugern, eine willkommene
Deckung, Behausung und Nistmöglichkeit bieten. Einige Vogelarten ziehen
hier ihre Jungen groß, die nachtaktiven Igel verbringen dort ihre Tagruhe
oder befinden sich noch in ihrem Winterschlaf. Alle diese Tiere werden durch
das Abbrennen des Osterfeuers gefährdet.
Um die Gefahr für Tiere zu vermeiden, rät die Landwirtschaftskammer,
das Brenngut entweder erst vor dem Anzünden zu sammeln oder Osterfeuerhaufen
vollständig umzuschichten, damit die Tiere rechtzeitig fliehen können.
Auf diese Art und Weise werden Vögel und Kleinsäuger geschützt.
Es dürfen ausschließlich pflanzliche Rückstände verbrannt
werden. Osterfeuer dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden.
Haus- und Sperrmüll hat aus Gründen des Immissionsschutzes in einem
Osterfeuer nichts zu suchen. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit,
die mit Geldbuße geahndet werden kann.