Telefonische Warteschleifen in Service-Hotlines sind ab 1.Juni 2013
grundsätzlich kostenfrei. Verstößt der Anbieter gegen die Vorgaben, so
entfällt sein Entgeltanspruch künftig ganz und der Anruf ist für den
Verbraucher kostenfrei. Zudem drohen dem Anbieter hohe Bußgelder. Auf
diese Änderungen weist der Hightech-Verband BITKOM hin.
Am 1. Juni beginnt die zweite Umsetzungsphase der Novellierung des
Telekommunikationsgesetzes. In der ersten Phase war den Anbietern noch
Zeit für die technisch aufwändigen Umstellungen gegeben worden: Nur die
ersten zwei Minuten der Wartezeit waren kostenlos. Nun gelten die
Regelungen für die gesamte Wartezeit – und für alle Unternehmen und
Institutionen, die Sonderrufnummern für Service- und
Beratungsdienstleistungen einsetzen. „Die Telekommunikations-Branche hat
die Umsetzung in enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur
vorbereitet. Alle Beteiligten sind zu einem tragfähigen und guten
Verfahren gekommen, um Missbrauch mit überlangen und teuren
Wartschleifen zu unterbinden“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr.
Bernhard Rohleder. Es gibt zwei neue Rufnummernteilbereiche für telefonische
Service-Angebote: 0180-6 und 0180-7.
Hier müssen Warteschleifen (aber
nicht der gesamte Anruf!) kostenfrei sein, oder es muss pro Anruf ein
zeitunabhängiger Festtarif gelten. Einige Anbieter haben ihre Dienste
auf diese neuen Service-Nummern umgestellt. Andere nutzen nun
Ortsnetzrufnummern für ihre Hotlines; die vielen Telefonkunden mit einer
Festnetz-Flatrate zahlen also auch dort nichts.