Donnerstag, 30. Mai 2013

Missbrauch mit teuren Warteschleifen beendet

Telefonische Warteschleifen in Service-Hotlines sind ab 1.Juni 2013 grundsätzlich kostenfrei. Verstößt der Anbieter gegen die Vorgaben, so entfällt sein Entgeltanspruch künftig ganz und der Anruf ist für den Verbraucher kostenfrei. Zudem drohen dem Anbieter hohe Bußgelder. Auf diese Änderungen weist der Hightech-Verband BITKOM hin.

Am 1. Juni beginnt die zweite Umsetzungsphase der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. In der ersten Phase war den Anbietern noch Zeit für die technisch aufwändigen Umstellungen gegeben worden: Nur die ersten zwei Minuten der Wartezeit waren kostenlos. Nun gelten die Regelungen für die gesamte Wartezeit – und für alle Unternehmen und Institutionen, die Sonderrufnummern für Service- und Beratungsdienstleistungen einsetzen. „Die Telekommunikations-Branche hat die Umsetzung in enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur vorbereitet. Alle Beteiligten sind zu einem tragfähigen und guten Verfahren gekommen, um Missbrauch mit überlangen und teuren Wartschleifen zu unterbinden“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Es gibt zwei neue Rufnummernteilbereiche für telefonische Service-Angebote: 0180-6 und 0180-7. 

Hier müssen Warteschleifen (aber nicht der gesamte Anruf!) kostenfrei sein, oder es muss pro Anruf ein zeitunabhängiger Festtarif gelten. Einige Anbieter haben ihre Dienste auf diese neuen Service-Nummern umgestellt. Andere nutzen nun Ortsnetzrufnummern für ihre Hotlines; die vielen Telefonkunden mit einer Festnetz-Flatrate zahlen also auch dort nichts.