Durch die Kostümierung darf die Sicherheit beim Autofahren
nicht gefährdet werden. Gerade die Sicht und das Gehör dürfen auf keinen Fall
durch die Maskerade beeinträchtigt sein. Wer derart verkleidet dennoch als
Fahrer am Lenkrad sitzt, der kann von der Polizei zur Kasse gebeten werden.
Kommt es allerdings aufgrund der Maskierung zu einem Unfall, so sind die
Konsequenzen schwerwiegender. Wegen grober Fahrlässigkeit droht der Verlust des
Kaskoschutzes der Versicherung.
Besonders auf kostümierte Kinder achten!
Autofahrer sollten noch mehr als sonst im Straßenverkehr auf
Kinder achten. Viele der kleinen Halloween-Geister sind durch die Kostüme und
die aufregende Jagd nach "Süßem" in der Nachbarschaft weniger
aufmerksam und vorsichtig beim Überqueren der Straße. Dazu kommt, dass es
bereits am Nachmittag dunkel wird.
Ohne Alkohol ans Steuer!
Auch jetzt gilt natürlich: Ohne Alkohol ans Steuer, um
andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst nicht zu gefährden. Darüber hinaus
drohen strenge Strafen bei Trunkenheitsfahrten: Schon 0,5 Promille Blutalkohol
am Steuer werden mit einem Bußgeld von 500 Euro, vier Punkten in Flensburg und
einem Fahrverbot von einem Monat geahndet.
Der ADAC rät:
Unbedingt auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi
umsteigen, wenn man im Kostüm und mit Alkohol Halloween feiern will. Das
schützt andere und den eigenen Führerschein. Und am "Tag danach"
nicht vergessen: Der Mensch baut pro Stunde im Schnitt nur 0,1 Promille
Alkohol im Blut ab. Also zunächst vollständig ausnüchtern und erst dann wieder
ans Steuer setzen.
Quelle: www.adac.de