Oft werden vermeintliche Gewinner auch aufgefordert, eine teure
0900-Telefonnummer für bis zu drei Euro pro Minute zu wählen, um sich über
Details zu informieren. Am anderen Ende der Leitung hält man sie dann mit
allgemeinen Hinweisen möglichst lange in der Leitung. Mit solchen Kostenfallen
gehen dubiose Firmen täglich auf Beutefang. Diesen Praktiken soll nun mit einem
Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs das unlautere Handwerk gelegt
werden: „Wer etwas gewonnen hat, muss dafür nichts zahlen – keine Briefmarke,
keinen Rückruf oder sonstige Zuschläge und Gebühren“, erläutert die
Verbraucherzentrale NRW die nun europaweit gültigen Regeln.
Da hinterlistige
Tricks mit scheinbaren Gewinnen jedoch nicht gleich über Nacht verschwinden,
sollten sich Verbraucher weiterhin vor falschen Verheißungen in Acht nehmen und
hierzu folgende Tipps beachten:
- Nichts zahlen: Vermeintliche Glückspilze sollten niemals mit geforderten Beträgen in Vorkasse treten – weder in bar noch per Nachnahme. Es sollte auch keine Ermächtigung zur Abbuchung vom persönlichen Konto erteilt werden. Das Geld ist meist verloren, während Betroffene auf den Gewinn vergeblich warten.
- Mit Daten zur Person geizen: Da viele Firmen es darauf anlegen, an persönliche Daten zu kommen, um Namen und Adressen weiter zu verkaufen, müssen Freigiebige damit rechnen, bald mit erneuter lästiger Werbung und weiteren Gewinnbenachrichtigungen überhäuft zu werden.
- Finger weg vom Hörer: Wegen weiterer Auskünfte sollten keine teuren Telefonnummern unter 0900- bzw. 0137 angewählt werden. Sonst droht den Anrufern, dass sie bei ratterndem Gebührenzähler möglichst lange hingehalten werden und bei der nächsten Telefonrechnung zahlen müssen – meist ohne einen Gewinn zu erhalten.
- Absender prüfen: Wichtig ist, dass die Gewinnfirma mit einer vollständigen Anschrift auftritt! Fehlende Absenderangaben oder lediglich Postfachadressen hindern glückliche Teilnehmer später, berechtigte Ansprüche durchzusetzen bzw. Ware zurückzusenden.
Quelle: www.vz-nrw.de
Stand: 29/10/12