In der Vergangenheit sind im Kreisgebiet immer wieder Rehe von wildernden Hunden gehetzt und gerissen worden. Die Ausgangslage ist eindeutig: "Wer damit rechnen muss, dass sein Hund Wild aufstöbert oder jagen geht, der darf ihn nicht von der Leine lassen", so Junge.
Natürlich haben viele Besitzer den Wunsch, ihrem Hund ausreichende Bewegungsmöglichkeiten zu bieten. "Rechtlich problematisch wird es aber, wenn der Besitzer nicht strikt darauf achtet, dass sein Hund auf den Wegen bleibt. Stöbert er beispielsweise querfeldein, ist er eine Gefahr für unser freilebendes Wild", erläutert der Kreisjagdberater. Anders formuliert: Als beaufsichtigt gilt ein Hund nur dann, wenn er auf den Wegen in Sichtweite und im Einwirkungsbereich von Herrchen oder Frauchen ist. Wird er gerufen, muss er jederzeit sofort zurückkommen.
Quelle: kreis-unna.de