Als wintertaugliche Bereifung gelten Ganzjahresreifen, die
mit „M & S“ gekennzeichnet sind. Wer als zusätzlichen Schutz für sein
Mietfahrzeug Schneeketten bereit gestellt haben möchte, der sollte dies schon
bei der Reservierung des Mietwagens angeben. Meist wird dafür ein Aufpreis
verlangt.
Sollte das Fahrzeug trotz Zusage ohne wintertaugliche
Bereifung übergeben werden, kann der Kunde die Annahme des Fahrzeugs verweigern
und ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu mieten.
Verantwortlich für die richtige Bereifung ist immer der
Fahrer. Wer mit seinem Mietauto bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis-
oder Reifglätte ohne die sogenannten „M & S“-Reifen unterwegs ist, muss mit
einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Sorgt der
Fahrer für Behinderungen, beispielsweise an Steigungen, steigt das Bußgeld auf
80 Euro.
Kommt der Fahrer eines Mietwagens ohne wintertaugliche
Bereifung ins Rutschen oder verursacht einen Unfall, trägt er die Verantwortung
und haftet für den Schaden – trotz Vollkaskoschutz. Das kann teuer werden.
Der ADAC empfiehlt bereits beim Anmieten zu prüfen, ob das
Auto winterfit ist. Das heißt, ob ausreichend Frostschutzmittel in der
Scheibenwaschanlage und etwa Eiskratzer sowie Türschlossenteiser vorhanden
sind.
Auf www.adac.de hält der Club weitere Informationen zum
Thema Winterreifen und -pflicht auch für das europäische Ausland bereit. Dort
ist auch nachzulesen, wie die vom ADAC getesteten Schneeketten und Winterreifen
abgeschnitten haben.
Quelle: www.adac.de