Mittwoch, 5. Dezember 2012
Motorrad-ABS - Einbau soll zur Pflicht werden
Im Vorfeld der Abstimmung im EU-Parlament zur verbindlichen Ausstattung von Motorrädern mit Antiblockiersystemen (ABS) betont der ADAC die lebensrettende Wirkung des Bremsassistenzsystems. Dem Club zufolge sollte ABS schnellstmöglich bei allen neuen Motorradmodellen vorgeschrieben werden. Die derzeit diskutierte Einführung für Motorräder mit mehr als 125 cm³ Hubraum (Klasse L3e A2 und A3) – ab 2016 für neue Typen und ab 2017 für alle neu zuzulassenden Fahrzeuge – begrüßt der ADAC.
Gleichzeitig sieht er diese Vorschrift nur als ersten Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden ABS-Pflicht für alle Fahrzeuge der Klasse L3e, also auch für Leichtkrafträder mit einem Hubraum ab 50 cm³ bis 125 cm³. Der zur Abstimmung stehende Verordnungsvorschlag sieht eine verpflichtende Ausstattung der Leichtkrafträder mit entweder einem Antiblockiersystem oder einem Kombi-Bremssystem vor. Diese alternative Ausrüstung von Leichtkrafträdern sollte den Herstellern möglichst bald nicht mehr gegeben werden. Der Blockier- und Sturzverhinderer, das ABS, muss Vorrang bekommen.
Seit vielen Jahren setzt sich der ADAC für einen verpflichtenden Einbau von ABS bei motorisierten Zweirädern ein. Grundlage der Forderung sind die Daten der ADAC Unfallforschung, die seit mehr als sieben Jahren auch Motorradunfälle in Deutschland auswertet. Klares Ergebnis: In 21 Prozent der Fälle hätte der Einsatz eines ABS den Unfall verhindert oder die Unfallfolgen reduziert. 45 Prozent der Alleinunfälle ohne Fremdbeteiligung hätten bei Einsatz des ABS vermieden werden können.
Die meisten Motorradfahrer wissen dies und kennen den Sicherheitsgewinn durch ABS. Deswegen sind bereits heute über zwei Drittel der neu zugelassenen Motorräder mit Antiblockiersystem ausgerüstet. Mit der nötigen Übung kann mit ABS auch unter schwierigen Bedingungen deutlich effektiver und sicherer abgebremst werden.
Stand: 19/11/12