In der Adventszeit locken Weihnachtsmärkte und Weihnachtsfeiern mit
vielen Köstlichkeiten und reichlich Alkohol. Autofahren ist laut ADAC
nach dem Genuss von Glühwein, Punsch oder Feuerzangenbowle jedoch
gefährlich. Wer bei einer Kontrolle mit 0,5 Promille erwischt wird, muss
mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro und einem Monat Fahrverbot
rechen.
Bei alkoholtypischem Verhalten, beispielsweise Schlangenlinien-Fahren,
drohen diese Konsequenzen bereits ab 0,3 Promille. Ab einem Wert von 1,1
Promille gilt jeder Kraftfahrer als fahruntüchtig und muss mit einer
hohen Geldstrafe und mindestens sechs Monaten Fahrerlaubnisentzug
rechnen. Für Radfahrer liegt die Promillegrenze bei 1,6 Promille.
Oft wird unterschätzt, dass die weinhaltigen Getränke wegen der Süße und
Wärme schneller ins Blut übergehen und betrunken machen. Die eigene
Einschätzung, ob man nach einer Tasse Punsch noch fahrtüchtig ist, kann
täuschen. Die Alkoholbeeinflussung hängt bei identischer Trinkmenge von
unterschiedlichen Faktoren wie Gewicht, Geschlecht und Tagesform ab. Wer
auf dem Weihnachtsmarkt nicht auf Glühwein und Co. verzichten möchte,
sollte laut ADAC am besten gleich mit öffentlichen Verkehrsmitteln
kommen.