Auf ein eigenes Auto zu verzichten und stattdessen
einen fahrbaren Untersatz gemeinschaftlich zu nutzen, wird immer beliebter.
Besonders junge Leute nutzen diese Alternative aus Überzeugung und wegen ihres
schmalen Budgets. „Carsharing ist bequem, kostengünstig und umweltfreundlich“,
lobt die Verbraucherzentrale NRW das Prinzip der geteilten Autofreude. Das
Nutzungsprinzip ist einfach: Entweder leihen Kunden einen Wagen aus der Flotte
eines gewerblichen Unternehmens aus, oder sie suchen sich über einen
Vermittlungsservice im Internet einen privaten Anbieter in der Nachbarschaft,
der seinen Privatwagen gegen eine Gebühr zur Verfügung stellt. Fahranfänger
können beide Service-Spielarten jedoch häufig nicht ungebremst nutzen.
Welche
Hürden zu nehmen sind, hat die Verbraucherzentrale NRW mit Blick auf die
Verleihbedingungen der 14 Carsharing-Unternehmen in Nordrhein-Westfalen sowie
bei vier Online-Plattformen für privates Carsharing festgestellt. Wie beim
gewerblichen Mietwagenverleih üblich, müssen Fahrer auch beim zeitlich
begrenzten Autoteilen auf spezielle Konditionen achten:
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Carsharing-Unternehmen: Zwei Autoteilfirmen
schließen Fahranfänger kategorisch aus: Dort dürfen sie erst ans Steuer, wenn
sie das 20. beziehungsweise 24. Lebensjahr erreicht haben. Bei allen anderen
Anbietern geht’s auch früher – jedoch nicht ohne Einschränkungen. Vielfach
versuchen die Unternehmen ihr Risiko zu minimieren, indem sie den noch
unerfahrenen Fahrern eine höhere Selbstbeteiligung im Schadensfall aufbrummen.
Andere Anbieter rücken für die ersten erlaubten Fahrversuche nur Kleinwagen
raus, pochen auf eine Kaution oder verlangen den Abschluss einer zusätzlichen
Versicherung. Hier lohnt sich vor der Unterschrift unter einen
Carsharing-Vertrag auf jeden Fall das Studium des Kleingedruckten, denn die
Sonderkonditionen für Fahranfänger können ins Geld gehen – besonders im
Schadensfall.
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Privates
Carsharing: Das ist nichts für jemanden, der gerade erst den Führerschein gemacht
hat. Wer über eine Internet-Plattform einen Privatwagen für ein bestimmtes
Zeitfenster mieten möchte, muss über eine gewisse Fahrpraxis verfügen: Konkret:
Autofahrerinnen und -fahrer müssen mindestens 23 Lenze zählen und seit drei
Jahren im Besitz eines Führerscheins sein.
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Kaum
Angaben für junge Fahrer: Häufig sind Besonderheiten und Einschränkungen für
die junge Zielgruppe im Internetauftritt der Anbieter nicht explizit
aufgeführt, schwer zu finden oder überholt. Die Verbraucherzentrale NRW rät
deshalb, sich vor der Anmeldung bei einem Carsharing-Unternehmen telefonisch
über die Verleihbedingungen für junge Autofahrer zu informieren.
Hinweise zu den Carsharingangeboten für Fahranfänger
online unter www.vz-nrw.de/carsharing.de. Mehr Informationen rund um die Themen
Carsharing und klimafreundliche Mobilität erhalten junge Interessenten in der
Umweltberatung in ihrer Nähe: Kontakt und Sprechzeiten
unter www.vz-nrw.de/umweltberatung.
unter www.vz-nrw.de/umweltberatung.