Was Vermieter dürfen und was nicht
Ankündigungen für Mieterhöhungen sind häufig
fehlerhaft. Widerstand kann sich deshalb für den Mieter lohnen. Wann und
wie Vermieter die Miete erhöhen dürfen, zeigt die Stiftung Warentest in
der Februar-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.
Alle 15 Monate darf die Miete von frei finanzierten Wohnungen
steigen. Obergrenze sind 20 Prozent in 3 Jahren. Das bekommen viele
Mieter zu spüren. Doch der Eigentümer muss sich an bestimmte Regeln
halten. So darf die Miete nur bis zur sogenannten ortsüblichen
Vergleichsmiete angehoben werden. Nicht selten unterlaufen dem Vermieter
jedoch Fehler. Im Einzelfall ist die Verteuerung dann sogar unwirksam
und in jedem Fall angreifbar. Finanztest rät Mietern, sich erst beraten
zu lassen, bevor sie auf ein Mieterhöhungsschreiben reagieren – zum
Beispiel vom Mieterverein.
Bei Modernisierungen gilt: Der Vermieter darf 11 Prozent der
Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Die Investition muss allerdings die
Energieeffizienz oder den Wohnwert langfristig verbessern. Ausgaben für
Renovierung und Reparaturen zählen nicht dazu. Zudem kann der Mieter die
Modernisierung in Härtefällen stoppen – und damit die Mieterhöhung.
Finanztest zeigt außerdem, welche Fristen es für eine Erhöhung gibt und
welche Bestimmungen für Sozialwohnungen gelten.
Der ausführliche Artikel Mieterhöhung ist in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/mieterhoehung veröffentlicht.