Sonntag, 31. März 2013

Was Vermieter dürfen und was nicht

Ankündigungen für Mieterhöhungen sind häufig fehlerhaft. Widerstand kann sich deshalb für den Mieter lohnen. Wann und wie Vermieter die Miete erhöhen dürfen, zeigt die Stiftung Warentest in der Februar-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.

Alle 15 Monate darf die Miete von frei finanzierten Wohnungen steigen. Obergrenze sind 20 Prozent in 3 Jahren. Das bekommen viele Mieter zu spüren. Doch der Eigentümer muss sich an bestimmte Regeln halten. So darf die Miete nur bis zur sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Nicht selten unterlaufen dem Vermieter jedoch Fehler. Im Einzelfall ist die Verteuerung dann sogar unwirksam und in jedem Fall angreifbar. Finanztest rät Mietern, sich erst beraten zu lassen, bevor sie auf ein Mieterhöhungsschreiben reagieren – zum Beispiel vom Mieterverein.

Bei Modernisierungen gilt: Der Vermieter darf 11 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Die Investition muss allerdings die Energieeffizienz oder den Wohnwert langfristig verbessern. Ausgaben für Renovierung und Reparaturen zählen nicht dazu. Zudem kann der Mieter die Modernisierung in Härtefällen stoppen – und damit die Mieterhöhung. Finanztest zeigt außerdem, welche Fristen es für eine Erhöhung gibt und welche Bestimmungen für Sozialwohnungen gelten.

Der ausführliche Artikel Mieterhöhung ist in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/mieterhoehung veröffentlicht.