Gute Nachrichten für ehemalige Kunden von
Kapitallebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen: Wer nach
einer vorzeitigen Kündigung nur einen geringen oder gar keinen
Rückkaufswert erhalten hat, hat gute Chancen auf eine Nachzahlung. Das
können mehrere hundert oder mehrere tausend Euro sein, berichtet die
Stiftung Warentest in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest
.
Der Bundesgerichtshof hatte viele Klauseln der Versicherer für
unwirksam erklärt. Mittlerweile zahlen die ersten Unternehmen. Im Kern
müssen die Versicherer nach einer Kündigung mindestens die Hälfte der
eingezahlten Beiträge zurückgeben. Daraus kann sich ein höherer
Rückkaufswert ergeben. Zusätzlich müssen die Versicherer oft auch
Stornokosten erstatten und Verzugszinsen zahlen.Wichtig: Versicherer informieren laut Finanztest-Umfrage nicht von sich aus über den Anspruch. Die Kunden müssen daher selbst aktiv werden. Ihren Anspruch prüfen sollten alle, die den Vertrag nach Juli 1994 geschlossen im Januar 2010 oder später gekündigt haben. Grob gilt: Wer nach einer Kündigung weniger als die Hälfte der eingezahlten Beiträge zurückbekommen hat, sollte über Musterschreiben einen Nachschlag fordern. Auch bei ungekündigten, beitragsfreien Verträgen muss der Versicherer den Wert des Vertrags neu berechnen.
Der ausführliche Artikel ist in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest nachzulesen und unter www.test.de/thema/rentenversicherung abrufbar.