Freitag, 31. Mai 2013

Neue Kurzinformationen sind wenig nützlich für Anleger

Erhebliche Mängel hat die Zeitschrift Finanztest bei den neuen Kurzinformationsblättern für geschlossene Fonds, Genussrechte und andere Vermögensanlagen festgestellt. Der Gesetzgeber verpflichtet alle Anbieter von Beteiligungsmodellen seit 1. Juni 2012, die in Windräder, Bürotürme und ähnliches investieren, auf wenigen Seiten alles Wesentliche für Anleger darzustellen. Sie sollen Interessenten dabei helfen, Angebote zu vergleichen und für sie passende auszuwählen. Eine Auswertung in der aktuellen Ausgabe von Finanztest zeigt aber, dass die neuen Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) dieses Ziel verfehlen.

Finanztest hat im März 2013 geprüft, wie nützlich die Blätter sind. Im Einsatz waren in dieser Zeit 67 Kurzinformationen für Vermögensanlagen. Davon wurden 17, also gut ein Viertel, nicht in aktueller Fassung auf der Internetseite des Anbieters bereitgehalten, wie es laut Gesetz vorgeschrieben ist. Erst nach Anfragen von Finanztest stellten Anbieter die meisten der fehlenden Blätter auf ihre Internetseite.

Inhaltlich wurden 24 Kurzinformationen unter die Lupe genommen. Einige Kurzinformationen gingen sehr genau auf ihre Anlageobjekte ein, wie etwa Hannover Leasing beim Flugzeugfonds Flight Invest 50. Die meisten wiesen aber deutliche Mängel auf. Zum Teil waren sie unverständlich oder zentrale Punkte der Investments fehlten. Die Texte ähnelten sich oft, vor allem bei geschlossenen Immobilienfonds. Fazit der Zeitschrift: Aus der Qualität des Informationsblatts allein lässt sich zwar nicht schließen, ob eine Anlage etwas taugt. Für eine Negativauslese ist es aber brauchbar: Wenn Anleger es nicht verstehen, können sie sicher sein, dass die Vermögensanlage nichts für sie ist.


Die Untersuchung Kurzinformationen zu Vermögensanlagen erscheint in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 22.05.2013 am Kiosk erhältlich) und ist bereits unter www.test.de/vib abrufbar.