Erhebliche Mängel hat die Zeitschrift Finanztest bei
den neuen Kurzinformationsblättern für geschlossene Fonds, Genussrechte
und andere Vermögensanlagen festgestellt. Der Gesetzgeber verpflichtet
alle Anbieter von Beteiligungsmodellen seit 1. Juni 2012, die in
Windräder, Bürotürme und ähnliches investieren, auf wenigen Seiten alles
Wesentliche für Anleger darzustellen. Sie sollen Interessenten dabei
helfen, Angebote zu vergleichen und für sie passende auszuwählen. Eine
Auswertung in der aktuellen Ausgabe von Finanztest zeigt aber, dass die
neuen Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) dieses Ziel verfehlen.
Inhaltlich wurden 24 Kurzinformationen unter die Lupe genommen. Einige Kurzinformationen gingen sehr genau auf ihre Anlageobjekte ein, wie etwa Hannover Leasing beim Flugzeugfonds Flight Invest 50. Die meisten wiesen aber deutliche Mängel auf. Zum Teil waren sie unverständlich oder zentrale Punkte der Investments fehlten. Die Texte ähnelten sich oft, vor allem bei geschlossenen Immobilienfonds. Fazit der Zeitschrift: Aus der Qualität des Informationsblatts allein lässt sich zwar nicht schließen, ob eine Anlage etwas taugt. Für eine Negativauslese ist es aber brauchbar: Wenn Anleger es nicht verstehen, können sie sicher sein, dass die Vermögensanlage nichts für sie ist.
Die Untersuchung Kurzinformationen zu Vermögensanlagen erscheint in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 22.05.2013 am Kiosk erhältlich) und ist bereits unter www.test.de/vib abrufbar.