Die Temperaturen sind derzeit leider nicht ganz so, wie man sie für den Mai erwartet,
und
in höheren Lagen der Mittelgebirge sowie in den Alpen hat es sogar
wieder geschneit. Die meisten Autofahrer sind jedoch schon mit
Sommerreifen unterwegs, viele davon wollen am kommenden Wochenende in
ihren Pfingsturlaub starten oder kommen daraus zurück und befürchten
rechtliche Probleme aufgrund der Winterreifenverordnung.
Laut
ADAC sind Befürchtungen jedoch weitgehend unbegründet: In Österreich
gilt die Verpflichtung, bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit
entsprechender Bereifung unterwegs zu sein, grundsätzlich nur vom 1.
November bis zum 15. April. In Italien gilt diese Verpflichtung für
viele einzelne Strecken, endet jedoch auch jeweils am 15. April.
In
Deutschland muss die Bereifung ganzjährig den Straßenverhältnissen
angepasst sein, das heißt Winterreifen auf verschneiten Straßen selbst
Ende Mai. Aber die Polizei hat natürlich einen entsprechenden
Ermessensspielraum. Ein Bußgeld riskiert
jetzt wohl nur der,
der mit Sommerreifen trotz Schneematsch viel zu schnell unterwegs ist;
denn die Verpflichtung, sein Tempo den Verhältnissen anzupassen, gilt
unabhängig von der Beschilderung.
Die
Kaskoversicherung kann ihre Leistung nur bei grober Fahrlässigkeit –
also viel zu hohem Tempo oder abgefahrenen Reifen – verweigern. Wer also
bei der Fahrt ins Wochenende vom Schnee überrascht wird, hat bei
vorsichtiger und besonnener Fahrweise trotz Sommerreifen nichts zu
befürchten.