Die
schweren Überschwemmungen der vergangenen Tage haben zu großen Schäden
auch an Fahrzeugen geführt. Was tun, wenn der Pkw nicht rechtzeitig vor
den Wassermassen gerettet werden konnte? Lohnt es sich, den Wagen
„trocken zu legen“, oder ist der Aufwand zu groß? Der ADAC hat dazu
Informationen zusammengestellt:
Grundsätzlich
gilt: Ein Auto, das im Hochwasser steht, sollte nicht angelassen werden.
Erst, wenn sichergestellt ist, dass sich kein Wasser mehr im
Verbrennungs- und Ansaugtrakt befindet, sind keine Motorschäden
(Stichwort „Wasserschlag“) zu befürchten. Reicht das Wasser bis ungefähr
in die Mitte der Stoßfänger und blieb der Innenraum trocken, ist der
Schaden meist noch überschaubar. Die Werkstatt sollte Lenkung, Bremsen
und Radlager überprüfen, gegebenenfalls auch die Lichtmaschine und den
Anlasser. Feuchte Textilverkleidungen können übergangsweise mit Papier
unterfüttert werden.
Steht der Wasserpegel
über der Türschwelle, ist der Schaden weitaus größer. Eine vollständige
Trockenlegung ist dann meist nicht mehr möglich, Bodenbeläge und
Dämmmatten sowie Tür- und Seitenverkleidungen müssen ersetzt werden.
Der ADAC empfiehlt auch, alle im Bodenbereich platzierten
Funktionsbauteile überprüfen zu lassen. Sicherheitsrelevante Teile wie
beispielsweise Gurtstraffer sind prophylaktisch zu tauschen, und auch
ein Katalysator muss eventuell erneuert werden.
Totalschaden
besteht meist dann, wenn das Wasser bis zur Scheibenunterkante reicht.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist Wasser in Motor und Getriebe
eingetreten, und auch die elektronischen Bauteile sind sicherlich
beschädigt worden. Bei kaskoversicherten Fahrzeugen zählt das Urteil des
Sachverständigen. Ohne Versicherung muss ein Fachmann entscheiden, ob
sich eine Reparatur noch lohnt. In jedem Fall hilft ein Überblick über
den Zeitwert des Pkw. Hier geben die ADAC Telefonservicezentralen 0 800 5
10 11 12 (Mo – Sa 8.00 – 20.00 Uhr) sowie der ADAC
Gebrauchtwagenpreisrechner auf www.adac.de Auskunft.