Seit
14 Jahren gehört der Seiten-Crash beim jährlichen ADAC Kindersitztest
zum Standard. Genauso lange
fordert der Club, dass dieser Crash zwingende Voraussetzung für die
Zulassung von Kindersitzen wird. Jetzt ist es endlich soweit: Mit
Bekanntmachung des UN-Generalsekretärs tritt rückwirkend zum 9. Juli
2013 eine neue UN-ECE-Regelung in Kraft
(ECE-R 129), nach der ein
Kindersitz einen Seitenaufprall-Test bestehen muss, bevor er auf den
Markt kommen darf. Damit
konnte der ADAC einen weiteren wichtigen Sieg für den Verbraucherschutz
in Europa erringen: Die bisherige Regelung nach ECE-R 44 bleibt
unverändert parallel bestehen. Eltern, die noch einen „alten“ Kindersitz
im Einsatz haben, können diesen weiter nutzen.
Die Einführung der neuen Sitze auf dem deutschen Markt wird noch dauern,
da zuerst die
Straßenverkehrsordnung bezüglich der neuen UN-ECE Richtlinie angepasst
werden muss. Außerdem gibt es derzeit noch keine Autos, in die die neuen
Sitze eingebaut
werden dürften, da es auch hier einer Zulassung bedarf.
Außerdem neu:
Kinder bis zum Alter von 15 Monaten müssen entgegen der Fahrtrichtung transportiert werden.
Auch diese Regelung gilt nur für Sitze mit der neuen Zulassung. Das
rückwärtige Sitzen ist für kleine Kinder sicherer, weil der empfindliche
Nackenbereich beim Unfall dadurch besser geschützt ist. Bisher haben
Eltern häufig zu früh in einen vorwärtsgerichteten
Sitz gewechselt, weil die aktuell geltenden neun Kilogramm bei Babys
auch bereits ab rund acht Monaten erreicht werden können.
Der passende Sitz wird anhand der Körpergröße ausgewählt.
Eltern soll es so leichter fallen, den passenden Sitz zu finden. Der
ADAC empfiehlt, während der mehrjährigen Übergangsphase, in der beide
Richtlinien gelten, die Größe und das Gewicht des Kindes beim Kauf eines
Sitzes genau zu kennen.