Bei den jetzigen hochsommerlichen Temperaturen bedeutet auch das
kurzfristige Zurücklassen eines Hundes im Auto - auch im Schatten und
auch bei teilweise geöffneten Fenstern - Lebensgefahr für den Hund.
Hunde dürfen deshalb nicht - auch nicht für kurze Zeit - allein im Auto
zurückgelassen werden.
Hunde schwitzen nicht. Sie regulieren den Wärmeaustausch über Hecheln -
das Wärmeaustauschvermögen ist dadurch nicht sehr hoch. Die entstehende
Wasserverdunstung muss das Tier durch Trinken ausgleichen. Hat es dazu
keine ausreichende Möglichkeit, kommt es sehr schnell zur Hyperthermie,
d.h. die Körpertemperatur steigt an, innerhalb kürzester Zeit (ca. 15
Minuten) kann es zum Hitzschlag kommen. Erste Anzeichen dieser
Überhitzung sind Unruhe, eine weit herausgestreckte Zunge bei
gestrecktem Hals, Taumeln, Erschöpfung.
Stellt man ein Tier in einem überhitzten Auto fest, ist das immer ein
Notfall. Es sollten sofort Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr oder
Veterinäramt informiert werden! Das Tier muss umgehend aus dem Auto
entfernt, an einen schattigen Platz verbracht und abgekühlt werden. Ist
der Hund bei Bewusstsein - und nur dann - schluckweise Wasser anbieten.
Lässt ein Hundehalter bei den jetzigen Temperaturen sein Tier im Auto
zurück, begeht er im tierschutzrechtlichen Sinn eine Straftat und muss
mit strafrechtlichen Ermittlungen rechnen. Jede informierte Behörde wird
im Regelfall die notwendigen Maßnahmen zur Verfolgung einleiten. Um das
Leben eines Hundes zu retten, hat die Behörde auch das Recht, ein Auto
zwangsweise zu öffnen, falls der Fahrzeugführer nicht erreichbar ist.
Quelle: www.magdeburg.de