Die starken Regenfälle der vergangenen Tage haben vielerorts zu
schweren Überschwemmungen mit großen Schäden geführt. Bezogen auf das
Auto: Welcher Schutz besteht bei Teil- und Vollkaskoversicherungen? Das
Wichtigste vorweg: Die Teilkasko deckt laut ADAC Schäden nach
unmittelbarer Einwirkung von Überschwemmung ab.
Grundsätzlich
gilt als Überschwemmung nicht nur eine Überflutung von Straßen, sondern
auch Wasser in Tunnels oder Straßenunterführungen. Wird beispielsweise
ein zuvor am Straßenrand geparktes Auto durch eindringendes Wasser
beschädigt, springt die Teilkasko ein. Gleiches gilt für Fahrzeugschäden
durch Geröll und Steine, die durch sturzbachartige Regenfälle von
Hängen mitgerissen wurden.
Nicht durch die
Teilkasko gedeckt sind jedoch so genannte „Wasserschlagschäden“, bei
denen der Motor durch Eindringen von Wasser Schaden nimmt. Dieser kann
nur über eine Vollkaskoversicherung erstattet werden, weil ein solcher
Schaden als Unfall gewertet wird.
Ist der
Schaden jedoch auf grob fahrlässiges Verhalten des Fahrers
zurückzuführen, muss auch die Kaskoversicherung nicht zahlen. Dies ist
beispielsweise dann der Fall, wenn eine erkennbar überflutete Straße
oder eine unter Wasser stehende Unterführung durchfahren wird. Ebenfalls
grob fahrlässig handelt, wer trotz Warnungen vor Hochwasser sein Auto
nicht rechtzeitig in Sicherheit bringt.