Hagel,
Sturm, Hochwasser – wer zahlt bei zerschlagenen Autoscheiben oder
zerbeulten Motorhauben? Laut ADAC ist auf der sicheren Seite, wer eine
Kfz-Teilkaskoversicherung hat. Diese greift auch bei Sturmschäden durch
ausgerissene Äste oder herabgefallene Dachziegel. Allerdings hat die
Teilkaskoversicherung auch bei Unwettern ihre Grenzen.
Beulen
am geparkten Wagen oder Schäden nach einer Kollision mit einem direkt
vor das Auto stürzenden Baum muss der Fahrzeughalter notfalls mit
konkreten Angaben vom Wetteramt untermauern. Um einen Sturmschaden
nachzuweisen, muss zum Zeitpunkt der Beschädigung mindestens Windstärke 8
geherrscht haben. Lagen ein großer Ast oder ähnliche Gegenstände schon
länger auf der Straße, greift die Teilkasko nicht. In so einem Fall
zahlt nur die Vollkaskoversicherung.
Bei
Wasserschäden gelten ähnliche Bedingungen: Bei plötzlich auftretenden
Überschwemmungen oder wenn das Auto in einer mit Wasser vollgelaufenen
Tiefgarage beschädigt wird, haftet und zahlt die Teilkasko. Wer aber
durch eine offensichtlich überschwemmte Straße fährt und damit einen
Schaden am Fahrzeug billigend in Kauf nimmt, muss damit rechnen, dass
ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird und die Versicherung nicht
greift. Grundsätzlich gilt die Faustregel: „Kommt das Wasser zum Auto“,
zahlt die Kaskoversicherung, „kommt das Auto zum Wasser“, muss der
Betroffene selbst für den Schaden aufkommen.
Schäden
nach einem Unwetter sollten Autofahrer in jedem Fall umgehend bei ihrem
Versicherungsunternehmen melden. In der Regel findet bei der Teilkasko
keine Rückstufung statt. ADAC Tipp: Auf keinen Fall ohne Absprache mit
dem Versicherer einen Gutachter bestellen oder den Schaden reparieren
lassen. Der Versicherte könnte in diesem Fall auf den Kosten sitzen
bleiben, weil der Versicherer das Weisungsrecht hat.